Kosten/Gebühren

Die Behandlungskosten sind direkt nach der Behandlung in bar oder per Überweisung zu begleichen. 

Sie richten sich nach Art und Dauer der Behandlung. 

Der Patient ist immer Selbstzahler.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten prinzipiell keine Heilpraktikerleistungen.

Bei Beihilfe-, Privat- oder Zusatzversicherung kann auf Wunsch eine Rechnung zur Vorlage bei der jeweiligen Versicherung erstellt werden. 

Die Rechnung erfolgt dann auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle. 

Bitte informieren Sie sich darüber eigenverantwortlich bei Ihrer Versicherung.